Wir fordern einen nachhaltig vernünftigen und wirtschaftlichen Einsatz der finanziellen Mittel aus Steuern, Beiträgen und Gebühren durch die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der örtlichen Einsparmöglichkeiten, der Schonung der Natur und Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Verstöße hiergegen müssen konsequent geahndet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir fordern eine konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, d. h. wo der Bürger etwas selbst regeln und lösen kann, dort hat der Staat sein Recht verloren. Die öffentliche Hand muß vorher den nachprüfbaren Beweis liefern, dass sie die bessere und die kostengünstigere Lösung hat.
Wir fordern das Amt eines Bürgeranwaltes, dessen Aufgabe es ist, die berechtigten Bürgerinteressen gegen die öffentliche Hand konsequent durchzusetzen, Mißbrauch,
Verschwendung, nicht sparsamen Umgang mit Steuermitteln und unwirtschaftliches Handeln der öffentlichen Hand und von ihr beauftragter Dritter sind öffentlich zu machen und mit allen juristischen Mitteln zu verfolgen.
Wir fordern absolute Öffentlichkeit und Transparenz der kommunalen Verwaltungen und von ihr beauftragter Dritter.
Jeder betroffene Bürger muß in seiner Kommune (Gemeinde, Stadt, Zweckverband, Betrieb gewerblicher Art etc.) jederzeit ein umfassendes Einsichtsrecht in alle Unterlagen und Vorgänge haben, da die Gemeinde Eigentum des Bürgers ist und die Verwaltung ernährt.
Wir fordern ein Verbandsklagerecht für die finanziell betroffenen und in Vereinen organisierten Bürger.